Servicebedingungen der lewema GmbH gültig für die Bundesrepublik Deutschland ab 01/25


  1. Arbeitszeiten
    Wenn nicht anderweitig vereinbart. richtet sich die Dauer der normalen Arbeitszeit nach den gesetzlichen und Tariflöhne Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelarbeitszeit ist von Montag bis Freitag 8:00 - 16:30 Uhr. beträgt 7.5 Stunden täglich. 37.5 Stunden pro Woche und schließt Arbeits-, Reise oder Wartezeiten ein. Mehrarbeitsstunden werden nach Wunsch des Kunden. außer an Werktagen auch an Sonn - und Feiertagen, geleistet.
  2. Verrechnungssätze
    Für die Leistungen unseres Servicepersonals werden folgende Stundensätze für Arbeits - und Wartezeiten berechnet.
    Servicetechniker100.00€Aushilfe70.00€
    Reisezeiten80.00€Aushilfe70,00€
    Elektroniker & PLC Programmierer130.00€
    Steuerungstechniker130.00€
    Messtechniker incl. Laser für Linear, Rund & Drehachsenauf Anfrage
    Spindelkegel schleifen SK-40 / 50auf Anfrage
    Renishaw QC-20 Diagnosemessung380.00€
    Jede angefangene halbe Stunde wird berechnet.
  3. Mehrarbeitszuschläge
    Für über die tarifliche Regelarbeitszeit hinaus geleistete Mehrarbeit werden folgende Zuschläge auf den Stundensatz berechnet:
    für die 1. und 2. Mehrarbeitsstunde am Tag25%
    für die 3. und jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde30%
    für Einsätze an Samstagen50%
    für Einsätze an Sonntagen100%
    für Einsätze an Feiertagen200%
  4. Kosten für Verpflegung und Übernachtung (Auslösungssätze)
    An Auslösung wird pro Kalendertag und Person berechnet.
    für Dienstreisen50.00€
    Übernachtungspauschale85.00€ oder nach tatsächlichem Aufwand.
    Die vorstehend aufgeführten Verrechnungssätze verstehen sich jeweils ohne Mehrwertsteuer.
  5. Reiseauslagen
    Bahnfahrten, Flugreisen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Benutzung von firmeneigenen Wagen:
    Kosten von (An - / Abfahrt)0.90€ je Kilometer.
  6. Wir bitten Sie um Hilfestellung während des Einsatzes unserer Techniker. Es muss gewährleistet sein, dass unser Techniker sofort nach Eintreffen mit der Montage beginnen kann. Wartezeit wird in Rechnung gestellt.
  7. Eventuelle Beanstandungen teilen Sie uns bitte spätestens 8 Tage nach Erhalt der Rechnung schriftlich mit, wir können sonst diese nicht mehr akzeptieren. Bei Verstößen und Fehlleistungen unseres Montagepersonals wollen Sie uns bitte sofort benachrichtigen (Telefonisch).
  8. Der Servicetechniker ist nur auf Ihren Wunsch berechtigt, technische Änderungen an der Maschine durchzuführen.
  9. Wir bitten Sie, sich nach Beendigung der Arbeit von dem ordnungsgemäßen Zustand der Maschine zu überzeugen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die einwandfreie Durchführung der Montage und die Anzahl der benötigten Arbeitsstunden.